Qualitätsmanagement
Transparenz und Vergleichbarkeit
Der Qualitätsbericht richtet sich an verschiedene Zielgruppen, wie Patienten, Ärzte, Krankenkassen, Mitarbeiter und interessierte Bürger. Die Intention des Qualitätsberichtes ist es, den genannten Gruppen einen Überblick über das Leistungsspektrum und die Leistungsfähigkeit des Krankenhauses zu vermitteln.
Der Qualitätsbericht schafft Überprüfbarkeit und Transparenz im Gesundheitswesen. Er wird damit zur Entscheidungshilfe für Patienten im Vorfeld der Krankenhausbehandlung, eine Orientierungshilfe bei der Einweisung der Patienten für Ärzte und Krankenkassen und bietet Krankenhäusern die Möglichkeit, ihre Leistungsfähigkeit nach außen transparent und sichtbar darzustellen. Somit liegen Daten vor, die die Kliniken in ihren erbrachten Leistungen vergleichbar machen.
Der Qualitätsbericht wird damit für die Krankenhäuser ein wichtiges Instrument, ihr Profil zu schärfen und Vertrauen zu stärken. Dieses Vertrauen baut auf einer umfassenden Information auf.
Gesetzlicher Hintergrund
Im Paragraph 137 des V. Sozialgesetzbuches schreibt der Gesetzgeber ab dem Jahr 2004 den rund 2200 Akutkrankenhäusern in Deutschland erstmals verbindlich vor, alle zwei Jahre einen strukturierten Qualitätsbericht zu erstellen. Der hier vorliegende Qualitätsbericht entspricht diesen gesetzlichen Auflagen.
Beauftragter für Medizinproduktsicherheit
Bei Fragen und Anmerkungen zum Thema Medizinproduktsicherheit wenden Sie sich bitte an:
Ansprechpartnerinnen
Nina Mosen
Qualitätsmanagementbeauftragte
Qualitätsmanagement
Kaiserstraße 50, 45468 Mülheim an der Ruhr
Fon: +49 208 305 42184
Fax:
Sabrina Block
Qualitätsmanagementbeauftragte
Qualitätsmanagement
Kaiserstraße 50, 45468 Mülheim an der Ruhr
Fon: +49 208 305 42184
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