Mitarbeiter. Für Mitarbeiter
Von A wie „Aufnahme" bis Z wie „Zentralsterilisation" bietet die Contilia für ihre rund 7.500 Beschäftigten die unterschiedlichsten Arbeitsplätze. Hier arbeiten Altenpfleger:innen, Physiotherapeut:innen, Elektriker:innen, Verwaltungskräfte, Kaufleute, Ärzte, Pflegekräfte... Rund 7.500 hochmotivierte Menschen, die ein gemeinsames Ziel haben: die gute Versorgung unserer Patient:innen, Bewohner:innen und Kunden. Hierbei werden sie unterstützt durch die Interessensvertretungen in den einzelnen Contilia Einrichtungen.
„Von Mitarbeiter:innen für Mitarbeiter:innen" – mehr als nur ein Leitgedanke
Mitarbeiter:innen wählen aus ihrer Mitte die Mitarbeitervertretungen (MAV) – die Interessensvertretungen kirchlicher Mitarbeiter:innen, in denen die Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) des Caritas-Verbandes zugrunde liegen. In einigen wenigen Einrichtungen der Contilia, in denen andere Tarifverträge gelten, nehmen Betriebsräte diese Aufgaben wahr.
Die rund 100 ehrenamtlichen und vier hauptamtlichen Kolleg:innen in den Mitarbeitervertretungen arbeiten in ihren Einrichtungen und sind zuständig für die Vertretung gegenüber den Einrichtungsleitungen und Geschäftsführungen der Contilia. Sie kümmern sich um die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und sind Ansprechpartner:innen für die vielfältigen arbeitsrechtlichen und sozialen Belange der Mitarbeiter:innen.
Erweiterte Gesamt-Mitarbeitervertretung (eGMAV) der Contilia
Wir leiten Ihre Anfrage gerne an die Ansprechpartner in den Einrichtungen vor Ort weiter. Bitte schreiben Sie an egmav(at)contilia.de
Gleiche Chancen trotz Handicap - Unterstützung durch die Schwerbehindertenvertretungen
Die Schwerbehindertenvertretungen (SBV) haben nach deutschem Recht die Aufgabe, die besonderen Interessen schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter behinderter Beschäftigter in den Einrichtungen der Contilia wahrzunehmen. Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerber haben das Recht, dass die SBV in das Bewerbungsverfahren eingebunden wird. Die Vertrauensperson achtet darauf, dass die Bewerber nicht aufgrund ihrer Behinderung benachteiligt werden und berät bei der Ausstattung des Arbeitsplatzes und eventuellen Fördermöglichkeiten.
Als wichtiger Baustein der betrieblichen Interessenvertretung arbeiten die Schwerbehindertenvertretungen eng mit den Mitarbeitervertretungen der Contilia zusammen.
Hinweis zum Bewerbungsprozess
Ihr Hinweis zu einer vorliegenden Schwerbehinderung (GdB 50 und mehr) bzw. einer anerkannten Gleichstellung erfolgt auf freiwilliger Basis. Vorteilhaft ist eine Angabe für Sie, weil in diesem Fall die Interessensvertretung der Gesellschaft, bei der Sie sich bewerben, in den Auswahlprozess eingebunden wird. Die jeweilige Vertrauensperson der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten nimmt zudem an allen Vorstellungsgesprächen teil, um sicherzustellen, dass Sie als Betroffene/r nicht benachteiligt werden.
Die Art und der Umfang Ihrer Behinderung sind hierbei unerheblich und werden von uns nicht abgefragt. Eine Offenbarungspflicht besteht nur dann, wenn Sie als schwerbehinderte/r Bewerber/in erkennen müssen, dass Sie aufgrund Ihrer Behinderung die von Ihnen geforderte Arbeit nicht erbringen können oder Ihre Behinderung eine Einschränkung der Leistungsfähigkeit mit sich bringt, die für den vorgesehenen Arbeitsplatz von ausschlaggebender Bedeutung ist.