Compliance
Der Gesundheitssektor ist stark reguliert und erfordert die Einhaltung vieler Gesetze, Verordnungen und Richtlinien. Dies hat in der Contilia hohe Priorität. Verantwortungsbewusste und nachhaltige Unternehmensführung ist ein wichtiger Teil unserer Unternehmenskultur und unseres geschäftlichen Handelns.
Es ist wichtig, dass wir unserer ethischen und rechtlichen Verantwortung als Unternehmen gerecht werden. So schaffen wir Vertrauen und werden als zuverlässiger und integrer Partner im Gesundheitswesen von Mitarbeiter:innen, Patient:innen, Bewohner:innen, Geschäftspartner:innen sowie der Öffentlichkeit wahrgenommen.
In dem Contilia Verhaltenskodex sind die wesentlichen Regeln für ein rechtliches korrektes und verantwortungsbewusstes Verhalten der Mitarbeiter:innen der Contilia festgelegt. Die Geschäftsführung fördert eine Unternehmenskultur, in der Straftaten - darunter vor allem Korruption, Verstöße gegen Menschen- und Umweltrechte – aber auch sonstiges Fehlverhalten, nicht geduldet sind.
Darüber hinaus bekennt sich die Contilia im Hinblick auf das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) durch unsere Grundsatzerklärung explizit zur Achtung international anerkannter Menschenrechte. Das LkSG dient der Verbesserung der internationalen Menschenrechtslage sowie dem Schutz der Umwelt. Diesbezügliche Sorgfaltspflichten sind in angemessener Weise zu beachten, um Risiken vorzubeugen, zu minimieren sowie Verletzungen zu beenden.
Die Grundsatzerklärung spiegelt unsere Wertvorstellungen wider, die für uns verbindlich sind.
Vorwort
Mit ihrem Versorgungsnetzwerk aus Krankenhäusern, Medizinischen Versorgungszentren, Präventions-, Früherkennungs- und Rehabilitationsangeboten sowie Wohn- und Pflegeangeboten für Senior:innen begleitet die Contilia Menschen im mittleren Ruhrgebiet lebenslang. Unter dem Symbol der Linde (Contilia: Mit der Linde) bilden rund 7.500 Mitarbeiter:innen eine zuverlässige und innovative Gemeinschaft, die sich dafür einsetzt, Gesundheit zu erhalten, Krankheit zu bewältigen und dabei die bestmögliche Lebensqualität zu sichern. Darüber hinaus unterstützen wir die Menschen, hilfebedürftige Lebensphasen selbstbestimmt zu gestalten und ihren Alltag möglichst eigenständig zu bewältigen.
Dabei kann das Unternehmen auf eine lange und christliche Tradition zurückblicken. Vor über 170 Jahren begannen Beginen in Essen unter der Leitung von Klara Kopp, sich um Kranke zu kümmern. Sie gründeten dazu das Elisabeth-Krankenhaus Essen und die St. Elisabeth-Stiftung Essen. Klara Kopp formulierte damals das Ziel der Barmherzigen Schwestern von der Heiligen Elisabeth mit den Worten: „Wir müssen die Menschen froh machen.“ Seither haben weit über tausend Elisabeth-Schwestern ihr Leben in den Dienst der Pflege von Kranken und Pflegebedürftigen in vielen Krankenhäusern der Rhein-Ruhr-Region gestellt. Sie ermöglichten, dass unzählige Arbeiter:innen in Zechen, Hütten und Fabriken mit ihren Familien ärztliche Versorgung und Pflege bekamen. Rund 160 Jahre später gründeten die Vertreter:innen eben dieser St. Elisabeth-Stiftung Essen gemeinsam mit den Vertreter:innen der Stiftung St. Marien-Hospital zu Mülheim an der Ruhr die Contilia.
Die Contilia ist sich seiner besonderen Verantwortung für Mitarbeiter:innen, Patient:innen und nicht zuletzt für die Gesellschaft bewusst und bekennt sich in Übereinstimmung mit den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, der UN-Menschenrechtserklärung (1948) sowie der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (2000) zur Einhaltung und Förderung grundlegender Rechte, die dem Schutze dieser dienen. Insbesondere verurteilen wir jede Form von Kinder- und Zwangsarbeit, alle Arten der Sklaverei und des (modernen) Menschenhandels sowie jegliche Form von Diskriminierung. Wir bekennen uns darüber hinaus zu der Einhaltung des am jeweiligen Beschäftigungsort geltenden Arbeitsschutzes, der Zahlung angemessener Löhne sowie dem Schutz der Koalitionsfreiheit unserer Arbeitnehmenden. Dieses Bekenntnis gilt im Hinblick auf die eigene Geschäftstätigkeit und richtet sich sogleich auch an unsere Geschäftspartner in den Liefer- und Wertschöpfungsketten.
Die Umsetzung und Einhaltung dieser Grundsatzerklärung obliegt der Geschäftsführung und nachgelagert den Leitungen der Standorte und Einrichtungen sowie den jeweiligen Abteilungen. Unterstützt wird sie dabei vom Menschenrechtsbeauftragten, dem Datenschutzbeauftragten, Compliance, Ver-sicherungswesen, Leitung Qualitätsmanagement und der Leitung Einkauf.
Zur Einhaltung unserer Sorgfaltspflichten nach dem LKSG, haben wir die folgenden Prozesse in unserem Unternehmen etabliert:
1. Risikomanagement
Wir haben ein LKSG-bezogenes Risikomanagement eingerichtet und in allen maßgeblichen Geschäftsabläufen verankert, welches den Besonderheiten des Medizinprodukte-Sektors Rechnung trägt.
Als Teil des Risikomanagements führen wir zur Ermittlung menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken entlang unserer Lieferkette eine jährliche und anlassbezogene Risikoanalyse durch, bei der wir ein besonderes Augenmerk auf solche Risiken legen, welche basierend auf unserer Erfahrung im Medizinprodukte-Sektor vorherrschend sind. Die Contilia wird sich hierbei von der SANA Einkaufsgesellschaft mit der SANA Lieferketten App bei der Erfüllung der Risikoanalyse im Rahmen des Lieferkettengesetzes unterstützen lassen, mit deren Hilfe unter Einbeziehung von Industrie- und Länderbedingungen für jeden unmittelbaren Lieferanten das konkrete Risikopotential ermittelt werden kann. Die Lieferketten App nutzt die Daten des Partners Ecovadis. Ecovadis ist einer der weltweit größten Anbieter von Nachhaltigkeitsbewertungen von Unternehmen. Als Ergebnis der Risikoanalyse werden eine Risikoabschätzung sowie eine Scorecard erstellt.
2. Präventionsmaßnahmen
Stellen wir im Rahmen der Risikoanalyse menschenrechts- oder umweltbezogene Risiken entlang unserer Lieferkette fest, ergreifen wir unverzügliche unter anderem die folgenden Präventionsmaßnahmen:
- Im eigenen Geschäftsbereich
- Entwicklung und Implementierung geeigneter Beschaffungsstrategien und Einkaufspraktiken, durch die festgestellte Risiken verhindert oder minimiert werden können.
- Durchführung von Schulungen in den betroffenen Geschäftsbereichen
- Die Umsetzung der in der Grundsatzerklärung dargelegten Menschenrechtsstrategie in den relevanten Geschäftsbereichen.
- Die Durchführung risikobasierter Kontrollmaßnahmen, mit denen die Einhaltung der in der Grundsatzerklärung enthaltenen Menschenrechtsstrategie im eigenen Geschäftsbereich überprüft wird. - Bei unmittelbaren Zulieferern
- Berücksichtigung von menschenrechts- und umweltbezogenen Erwartungen bei der Auswahl eines unmittelbaren Zulieferers
- Vertragliche Zusicherung des unmittelbaren Zulieferers, dass dieser die geforderten menschenrechts- und umweltbezogenen Erwartungen, auch entlang seiner Lieferkette, einhält.
- die Durchführung von Schulungen und Weiterbildungen zur Durchsetzung der vertraglichen Zusicherungen des unmittelbaren Zulieferers (s. o.)
- die Vereinbarung angemessener vertraglicher Kontrollmechanismen sowie deren risikobasierte Durchführung, um die Einhaltung der Menschenrechtsstrategie bei unmittelbaren Zulieferern zu überprüfen.
- Bei Nichteinhaltung, Einleitung von Abhilfemaßnahmen z. B. Abbruch der Geschäftsbeziehungen.
3. Beschwerdeverfahren
Unabhängig von der Risikoanalyse und den hierbei entdeckten Risiken haben wir ein unternehmensinternes Beschwerdeverfahren eingerichtet, welches es allen betroffenen Personen (Mitarbeitende, Geschäftspartner etc.) ermöglicht, auf menschenrechtliche und umweltbezogene Pflichten hinzuweisen.
Anonyme Hinweise auf menschrechtliche und umweltbezogene Risiken bzw. die Verletzung der Pflichten können über unsere Internet-Seite abgegeben werden. Das Beschwerdeverfahren basiert auf dem Whistleblower-System des zertifizierten Anbieters Hintbox.
Ablauf des Beschwerdeverfahrens:
- Eingang der Beschwerde oder des Hinweises
Der Empfang wird gegenüber der hinweisgebenden Person bestätigt und dokumentiert. - Prüfung der Beschwerde oder des Hinweises
Die Beschwerde oder der Hinweis werden geprüft und das weitere Verfahren und die Zuständigkeiten werden festgelegt. Es wird insbesondere kontrolliert, ob sich die Beschwerde bzw. der Hinweis tatsächlich auf durch das LkSG geschützte menschenrechtliche oder umweltbezogene Belange bezieht. Im Falle einer Ablehnung erhält die hinweisgebende Person eine Begründung. - Klärung des Sachverhalts
Der Sachverhalt wird mit der hinweisgebenden Person erörtert und geprüft. Gegebenenfalls sind auch weitere Nachforschungen zum zugrundeliegenden Sachverhalt anzustellen, z.B. Gespräche mit beteiligten Personen. - Einigung auf geeignete Präventions- und/oder Abhilfemaßnahmen
Wird im Verlauf des Beschwerdeverfahrens festgestellt, dass tatsächlich ein Risiko oder gar die Verletzung eines menschen- oder umweltrechtlichen Belangs vorliegt, müssen unverzüglich angemessene Präventions- und/oder Abhilfemaßnahmen eingeleitet werden. - Abhilfemaßnahmen
Die vereinbarten Abhilfemaßnahmen werden umgesetzt und nachverfolgt. - Überprüfung und Abschluss
Das erzielte Ergebnis wird nach einer angemessenen Zeit überprüft, ob die entdeckten Risiken und Verletzungen beendet oder minimiert wurden. - Überprüfung der Wirksamkeit sowie Anpassung des Risikomanagements
Die Wirksamkeit des Verfahrens wird jährlich anlassbezogen überprüft. Bei Bedarf werden Anpassungen am Verfahren oder erfolgten Abhilfemaßnahmen vorgenommen.
4. Berichtswesen und Dokumentation
Unsere Bemühungen zur effektiven Umsetzung unserer Sorgfaltspflichten dokumentieren wir fortlaufend. Die Contilia GmbH wird beginnend mit dem 1. Januar 2024 jährlich einen Bericht über das Risikomanagement im vergangenen Geschäftsjahr erstellen, um insbesondere die Umsetzung und Weiterentwicklung der Maßnahmen zu dokumentieren. Dieser wird spätestens vier Monate nach dem Schluss unseres Geschäftsjahres an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BaFa) übermittelt sowie auf unserer Internetseite veröffentlicht und über einen Zeitraum von sieben Jahren kostenlos zur Verfügung stehen.
Diese Grundsatzerklärung unterliegt einer jährlichen Revision und wird ggf. an neue Entwicklungen angepasst.
Ansprechpartner:in in Fragen von Compliance ist die zentrale Compliance-Beauftragte. Sie unterstützt die Contilia-Gesellschaften und entwickelt das Compliance System weiter.
Im Sinne von geschützten Kommunikationswegen für alle Mitarbeiter:innen und Dritten, hat Contilia eine externe Beschwerdestelle mit dem Contilia Ombudsmann, sowie ein internes digitales Hinweisgebersystem implementiert – die Contilia Hintbox.
Unsere Mitarbeiter:innen, Geschäftspartner:innen sowie Dritte haben die Möglichkeit, Meldungen über Verstöße gegen Gesetze, Verhaltenskodex/Richtlinien, vertrauensvoll – auf Wunsch auch anonym – abzugeben.
Ansprechpartnerin
Angelika Stahl
Datenschutz- und Compliance-Beauftragte