Indikationssprechstunde und Ambulante Operationen im Gesundheitspark Altenessen
(ehemaliges Marienhospital)
In der Indikationssprechstunde bezüglich stationärer Behandlungsbedürftigkeit oder ambulanter, stationärer Operationen können Sie Termine für folgende Kliniken vereinbaren:
- Klinik für Orthopädie, Unfall- und Wiederherstellungschirurgie
- Klinik für Allgemeine und Spezielle Viszeralchirurgie
- Contilia Wirbelsäulenzentrum
Philippusstift
Hülsmannstraße 17
45355 Essen
Fon: +49 201 6400 1370
Fax: +49 201 6400 1390
E-Mail: ph-info(at)contilia.de
Infos für Besuchende & Patient:innen
Besuchszeiten
Es gibt keine generell festen Besuchszeiten in unserem Haus.
Die empfohlene Besuchszeit ist täglich von 14:00 bis 18:00 Uhr.
Mit Beginn der Nachtruhe um 21:00 Uhr endet die Besuchszeit im Philippusstift. Nehmen Sie bei Ihren Besuchen Rücksicht auf die Ruhezeiten der Patient:innen.
Herzlichen Dank
Abstand und Hygiene
Der Schutz unserer Patient:innen sowie unserer Mitarbeitenden liegt uns am Herzen, deshalb gelten diese wichtigen Regeln in unserem Haus:
- Halten Sie darüber hinaus die Abstands- und Hygieneregeln ein.
- Lüften Sie – sofern es Ihnen gesundheitlich möglich ist – regelmäßig Ihr Patientenzimmer.
Ihr Kontakt zu uns
Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne per E-Mail an uns: ph-info(at)contilia.de
Sollten Sie Fragen zu Ihrer geplanten Behandlung in unserem Haus haben, wenden Sie sich bitte an die behandelnde Klinik.Sie erreichen das Team unserer Zentralambulanz im Backoffice unter 0201 6400 5350
Eine Vorstellung in unseren Ambulanzen ist nur mit einem Termin, den Sie telefonisch oder schriftlich vereinbart haben, möglich.
- Sollten Sie unmittelbar vor Ihrem Aufenthalt Krankheitssymptome verspüren, kontaktieren Sie bitte telefonisch die Mitarbeiter:innen der Zentralambulanz:
Zentralambulanz Backoffice 6400 5350
oder jeweiligen Sekretariate:
Chirurgie 6400 3181
Kardiologie 6400 3302
Neurologie 6400 3352
Orthopädie 6400 3201
Radiologie 6400 3460
- Für stationäre Patient:innen besteht nach Auslaufen der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW keine Masken- und Testpflicht mehr.
- Ausgenommen sind Patient:innen mit Symptomen einer Atemwegsinfektion / COVID-Verdachtsfälle, die nach ärztlicher Indikationsstellung einen diagnostischen Test erhalten können.
- Positiv getestete Patient:innen werden weiterhin isoliert und tragen eine FFP2-Maske, sofern sie das Isolierzimmer verlassen müssen.
Karriere im Philippusstift
Erfahren Sie hier auch, was wir für unsere Mitarbeiter tun, wie wir sie fördern und sie bei ihrer persönlichen und beruflichen Entwicklung unterstützen: Die Contilia Arbeitswelt
Aktuelle Nachrichten
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